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Flagge Moldau
Nordrhein-westfälisches Fachwissen für die moldawische Strafverfolgung
Dr. Jan Orth vom Landgericht Köln und Kriminalhauptkommissar Thomas Inger vom LAFP NRW vermittelten zwei Tage lang Einblicke in das deutsche Rechtssystem.

Thomas Inger, LAFP NRW

Die Lehrbeiträge aus NRW waren Teil einer Fortbildung für 50 moldauische Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte, die vom 21.- 24. Juni 2017 in Chişinău, der Hauptstadt der Republik Moldau, stattfand und das Thema der Zeugenvernehmung behandelte. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im Rahmen eines Projektes zur Rechtsstaatsförderung der Republik Moldau.

Dr. Orth ist Vorsitzenden Richter am Landgericht, Vorsitzender der 15. großen Strafkammer sowie Pressesprecher für Strafsachen des Landgerichts Köln.
Kriminalhauptkommissar Inger ist langjähriger Vernehmungstrainer in der kriminalpolizeilichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt Anhörung von Kindern und Jugendlichen sowie Sexualstraftaten.

Republik Moldau

Die Republik Moldau liegt zwischen Rumänien und der Ukraine und hat ca. drei Millionen Einwohner. Sie ist das wirtschaftsschwächste Land in Europa. Als eigenständiger Staat existiert die ehemalige Sowjetrepublik seit 1991. Sie strebt die Aufnahme in die EU an und pflegt vor diesem Hintergrund eine enge, partnerschaftliche Beziehung zu Deutschland.

Der Konferenzsaal des obersten Gerichts der Republik Moldau bildete die Kulisse für die Fortbildung. Nach Eröffnung durch die stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichts der Republik Moldau, Liliana Catan, wurde zunächst der Sachstand bei der Vernehmung von Zeugen in Moldau geschildert. Daran schloss die Vortragsreihe der beiden deutschen Experten zum deutschen Rechtssystem und zur Methodik der Zeugenvernehmung in NRW an.

Folgende Themen waren Inhalt der internationalen Fortbildung:

  • Aufbau und Zuständigkeiten eines Straf-/Ermittlungsverfahrens in Deutschland
  • Vernehmungen in diversen Verfahrensstadien (Ermittlungs-/Zwischen-/Hauptverfahren)
  • Erscheinungspflichten und Anwesenheitsrechte
  • Verbotene und erlaubte Vernehmungsmethoden, Verwertbarkeit von Zeugenaussagen
  • Kommunikationsprozess und Fragetechniken der Vernehmung
  • Vernehmung besonderer Zeugengruppen wie Minderjährige, traumatisierte oder anonyme Zeugen
  • Vermittlung der Zeugenvernehmung bei Berufsanfängern bei der Polizei bzw. jungen Richtern
  • Fallbeispiele aus der polizeilichen und richterlichen Ermittlungstätigkeit

Während der Vorträge wurde simultan ins Rumänische übersetzt. Trotz der Sprachbarriere wurde intensiv diskutiert und sich fachlich ausgetauscht. Auf besonderes Interesse stießen dabei die Darstellung der Themen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von deutscher Justiz und Polizei sowie die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem moldauischen Rechtssystem. Letztes orientiert sich eher am anglikanischen als am kontinentaleuropäischen Rechtsprinzip, soll jedoch in naher Zukunft grundlegend reformiert werden. 

Zum Abschluss bedankte sich Grigore Moga, Leiter der Generalabteilung für Strafverfolgung des moldauischen Innenministeriums für die vielfältigen Einblicke und die Leistung der beiden deutschen Kollegen. Diese nahmen neben dem fachlichen Austausch auch einen kleinen Eindruck von Land und Leuten mit auf den Heimweg. Insbesondere die Freundlichkeit der Menschen bleiben ihnen in guter Erinnerung.

Dr. Jan Orth ist Vorsitzenden Richter am Landgericht, Vorsitzender der 15. großen Strafkammer sowie Pressesprecher für Strafsachen des Landgerichts Köln.

Kriminalhauptkommissar Thomas Inger ist langjähriger Vernehmungstrainer in der kriminalpolizeilichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt Anhörung von Kindern und Jugendlichen sowie Sexualstraftaten.

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