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Christine Frücht
Behördenleitung
Rechtsstaatlich - bürgerorientiert - professionell, so nehmen wir, das LAFP NRW, unsere Rolle und landeszentralen Aufgaben als Landesoberbehörde der Polizei Nordrhein-Westfalen wahr.
LAFP NRW

Mit rund 1700 Beschäftigten werden wir tagtäglich dieser vielfältigen Rolle gerecht. Denn: Nur das gelebte Selbstverständnis von Recht und Gesetz auf der Basis eines aufrichtigen und vertrauensvollen Umgangs macht es möglich, unsere übergeordneten Wertvorstellungen innerhalb der Aufgabenbereiche zu transportieren.

Das LAFP NRW ist für die Ausbildung und Fortbildung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW. In Selm sowie in den Bildungszentren in Münster, Neuss, Brühl und Schloß Holte-Stukenbrock stehen für die Aus- und Fortbildung Tagungs- und Seminarräume, Trainingsstätten und Übungsräume sowie Wohneinheiten zur Unterbringung zur Verfügung.

Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgt in dem Studiengang "Bachelor of Arts" gemeinsam mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) und den Ausbildungsbehörden. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster bildet das LAFP NRW für den höheren Polizeivollzugsdienst, dem Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung-Polizeimanagement" aus.

Der Bereich Fortbildung umfasst die Qualifizierung aller Polizeibediensteten. Einige Beispiele hierfür sind die Einführungsfortbildung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, die qualifizierte Aufnahme von Verkehrsunfällen, die Vorbereitung auf Führungsaufgaben und Auslandseinsätze sowie die kontinuierliche Qualifizierung der Spezialeinheiten.

Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.

Die landesweite Öffentlichkeitsarbeit des LAFP NRW unterstützt die Kreispolizeibehörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen wie "Tag der offenen Tür", "NRW-Tag", "Ein Tag mit uns" und Kampagnen ("Crash Kurs NRW"). Ebenso werden landesweite und eigene Medien produziert.

Ihren "direkten Draht" vor Ort sichert das Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Nähere Informationen finden Sie unter Kontakt.

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