Als die Beamten eintrafen, konnten sie einen der beiden Unbekannten aufgreifen. Sie erkannten den 40-Jährigen von Fotos wieder, die in einer Anzeige wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls der vorherigen Woche vorlagen. Sie nahmen den 40-Jährigen ins polizeiliche Gewahrsam. Sein mutmaßlicher Komplize konnte parallel ebenfalls vorläufig festgenommen werden. Die Männer erwarten nun Anzeigen.
Fotos der Verdächtigen wurden zudem von Privatpersonen in den sozialen Medien geteilt. Die Polizei warnt vor privaten Fahndungen mit Fotos von mutmaßlichen Verdächtigen. Öffentliche Mutmaßungen oder Behauptungen über eine Täterschaft verletzen die Persönlichkeitsrechte, gefährden den Rechtsstaat und können ihrerseits strafrechtlich verfolgt werden.
In jedem Fall sind hier Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an eine Fahndung in der Öffentlichkeit mit einem Foto oder dem Namen von Tatverdächtigen.