Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) bietet nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government- Gesetz – EGovG) einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg an.