Abteilung 5

Bildungscontrolling
Abteilung 5
Landeszentrale Personalangelegenheiten und Grundsatzangelegenheiten Fortbildung
Bildungsprozesse sowie Personalwesen unterstützen und weiterentwickeln.
LAFP NRW / Abteilung 5

In der Abteilung 5 werden landeszentrale Zuständigkeiten in den Aufgabenbereichen Personalangelegenheiten, Personalwerbung, Medien-/Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aus- und Fortbildung wahrgenommen. Darüber hinaus werden hier landeszentrale Personalauswahlverfahren koordiniert und durchgeführt.

Landeszentrale Personalangelegenheiten

Unsere Aufgaben sind unter anderem die Durchführung des landesweiten Versetzungsverfahrens, die Unterstützung des Ministerium des Innern des Landes NRW bei der Personalbewirtschaftung und das Beschwerdemanagement. Wir sind am Beurteilungsverfahren beteiligt und übernehmen alle medizinischen Auswahl- und Eignungsuntersuchungen für die Einstellung in den Polizeidienst. Zu unseren Aufgaben gehört ferner die Aufsichtsführung in Disziplinar- und Personalangelegenheiten über die Kreispolizeibehörden sowie über die Polizeiärztlichen Dienste in Angelegenheiten der freien Heilfürsorge. Das Innenministerium NRW unterstützen wir in Fragen der landesweiten Gleichstellung von Frau und Mann und im personalrechtlichen Stufenverfahren.
 

Landeszentrale Personalwerbung

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Personalwerberinnen und Personalwerbern der Kreispolizeibehörden eine möglichst hohe Anzahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf zu gewinnen. Durch zentrale Werbemaßnahmen, wie z. B. Radio-, Kino- und Fernsehwerbung, Werbung im öffentlichen Raum, Online-Werbung, Webauftritte auf Social Media Plattformen, Organisation und Beteiligung an Berufsmessen, Entwicklung von Werbemitteln und vielen anderen Maßnahmen machen wir auf unseren interessanten und vielseitigen Beruf aufmerksam.

Mediendienste

Die Mediendienste unterstützen die Fachabteilungen des LAFP NRW, das Innenministerium NRW, die Kreispolizeibehörden sowie die Verantwortlichen für Landeskampagnen bei der Produktion und Gestaltung unterschiedlicher Medien.

Fortbildung

In der Fortbildung bearbeiten wir die Grundsatzangelegenheiten der örtlichen, zentralen und externen polizeilichen Fortbildung, leisten die Entwicklung und Fortschreibung von Fortbildungsstandards und Bildungsstrategien und koordinieren die landesweite Fortbildung. Wir unterstützen das Ministerium für Inneres und Kommunales bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden im Bereich der dort stattfindenden örtlichen Fortbildung. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir alle Polizeibehörden des Landes NRW in mediendidaktischen und technischen Fragen bis hin zur Nutzung und Einführung von neuen Medien und E-Learning. Dazu nutzen wir ein ständig weiter zu entwickelndes Informations- und Wissensmanagement.
Unser Bildungscontrolling in der polizeilichen Aus- und Fortbildung dient der Optimierung der grundlegenden Bildungsprozesse unter anderem auf der Basis einer ständigen Evaluierung sämtlicher Maßnahmen und Angebote aller Aus- und Fortbildungsabteilungen unseres Hauses.
 

Landeszentrale Personalauswahl

Wir koordinieren die landeszentralen Personalauswahlverfahren der Polizei NRW und übernehmen in weiten Bereichen deren Durchführung. Jedes Jahr werden ca. 2.500 künftige Kommissaranwärterinnen und -anwärter für die Neueinstellung ausgewählt. Zudem werden die Auswahlverfahren für die Einstellung und den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Polizeivollzugsdienst) durchgeführt. Aber auch die Nachersatzverfahren für die Spezialeinheiten und die Auswahl für andere Sonderverwendungen sind unsere ständige Aufgabe. Bei weiteren Auswahlverfahren, beispielsweise für künftige Auslandsverwendungen, für den Verfassungsschutz NRW oder auch für die Fahr- und Sicherheitstrainer wirken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 5 ebenfalls mit.

Besondere Aufgaben und Angebote

Koordinierungsleistungen für die nationale und internationale Zusammenarbeit der Polizei NRW dienen dem Anspruch, ein international anerkannter Bildungsträger zu sein.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110