Kein Platz für Extremismus in unserer Polizei

Symbolbild Extremismus
Kein Platz für Extremismus in unserer Polizei
Das LAFP NRW setzt in der Funktion als höhere Disziplinarbehörde mit spürbaren Disziplinarmaßnahmen ein klares Zeichen gegen rechts.
Benedikt Schmeiser / LAFP NRW

Die Polizei NRW als Ganzes bezieht klar Stellung gegen rechts – nicht erst seit heute. Extremismus gleich welcher Form, Fremdenfeindlichkeit oder gar Diskriminierungen werden in keiner Weise geduldet. Im Gegenteil: Gerade Polizistinnen und Polizisten müssen über jeden Verdacht erhaben sein, extremistische Ideologien bzw. fremdenfeindliche und diskriminierende Anschauungen zu vertreten.

Umso mehr muss sich die Organisation mit diesem Phänomen auseinandersetzen. Dem LAFP NRW kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
 

Verfassungstreue ist ein absolutes Muss

Zu Beginn der Laufbahn legt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamter den Diensteid ab. Die feierliche Zeremonie der Vereidigung unterstreicht dessen besondere Bedeutung. Denn es geht dabei um nichts Geringeres als Berufsidentifikation und damit um Verfassungstreue.

„Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist per Eid verpflichtet, jederzeit für die Grundwerte unserer Verfassung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einzutreten", erklärt Michael Frücht als Direktor des LAFP NRW. „Daran darf es nie einen Zweifel geben!“


Besondere Verantwortung des LAFP NRW

Organisatorisch bedingt hat das LAFP NRW verschiedene Berührungspunkte zum Themenkomplex Extremismus. Neben der ganz objektiven Zuständigkeit fühlt sich die Behörde aber auch dem Umgang mit diesem sensiblen Thema verpflichtet.

Werteorientierung und das Verständnis für die Funktionsweise von Demokratie und Rechtstaat in unserem Land fließen selbstverständlich in Aus- und Fortbildung mit ein. So nehmen spezielle Fortbildungen, z.B. unter dem Schlagwort „Interkulturelle Kompetenz“, diese Themen auf. Unser Zentrum für ethische Bildung und Seelsorge der Polizei NRW ist ebenfalls thematisch berührt und ist Vorreiter für eine authentische und sehr praxisnahe Auseinandersetzung mit berufsethischen Fragestellungen.

Darüber hinaus übt das LAFP NRW auch die Aufsicht über Disziplinarverfahren in allen Polizeibehörden des Landes aus. Hier stellte sich zuletzt die Frage, wie mit Polizeibediensteten mit rechtsextremer Gesinnung umzugehen sei.


Extremismusbeauftragte haben ein offenes Ohr

Angesichts vereinzelter Vorfälle von Rechtsextremismus innerhalb der Polizei ist eine klare und offensive Haltung gegen rechts umso wichtiger. Ein wachsames Auge ist sinnvoll und notwendig.

In diesem Zusammenhang hat das LAFP NRW nun ein deutliches Zeichen gesetzt und einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Hamm im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben. Mehrere Sachverhalte – unter anderem ein anhängiges Strafverfahren wegen Volksverhetzung – begründen den dringenden Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Eignung zur Ausübung des Polizeiberufs.

Das Disziplinarverfahren gegen den Hammer Polizeibeamten wird daher folgerichtig mit dem Ziel der Entlassung betrieben. „Wer rassistische, fremden- oder ausländerfeindliche Auffassungen vertritt oder sich zu eigen macht, hat in einer bürgerorientierten und konsequent der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichteten Polizei keinen Platz“, führt der LAFP-Behördenleiter dazu weiter aus.  Zwischenzeitlich haben (gemäß Erlass des NRW-Innenministeriums) alle 50 Polizeibehörden im Land Extremismusbeauftragte benannt. Diese stehen allen Polizeibediensteten für Fragen und insbesondere Hinweise zur Verfügung. Sie genießen in ihrer Funktion als Beauftragte eine besondere Stellung in der Behördenorganisation.


Sensibilität, Transparenz und Haltung

Um (Rechts-)Extremismus in den eigenen Reihen wirksam begegnen zu können, müssen alle aufmerksam und sensibel sein. Eine klare Haltung und eine konsequente Verfolgung von Dienstpflichtverletzungen gehen damit ebenso einher, wie Offenheit und Transparenz.

Das LAFP NRW hat sich daher im Falle des Hammer Polizeibediensteten mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt, die sich auch in der medialen Berichterstattung niedergeschlagen hat.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110