Der Leitungsstab unterstützt die Behördenleitung bei zentralen Steuerungsaufgaben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Grundsatzangelegenheiten sowie Führung und Steuerung.
Darüber hinaus erarbeitet der Leitungsstab die Behördenstrategie und stellt das Controlling sicher. Weitere Bereiche sind die Organisationsentwicklung, E-Government, Innenrevision, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Landeszentrale Medienmanagement. Die einzelnen Aufgaben sind auf die drei Leitungsstäbe aufgeteilt.
Der Leitungsstab 1 ist verantwortlich für die Führung und Steuerung, die zentrale Poststeuerung, Grundsatzangelegenheiten sowie für die Behördenstrategie und das Controlling.
Organisationsentwicklung, E-Government, Innenrevision, Geheimschutz, Projektmanagement, Prozessmanagement und Gremien sind die Aufgabenbereiche des Leitungsstabs 2 des LAFP NRW.
Der Leitungsstab 3 übernimmt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Behörde, ist Ansprechpartner für das Landeszentrale Medienmanagement und kümmert sich um die Landeszentrale Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Betreuung des Vorzimmers der Behördenleitung gehört zum Aufgabenbereich.
Weitere Informationen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Als besondere Querschnittsaufgabe versteht sich die redaktionelle Tätigkeit für die „Zentrale Redaktions- und Koordinierungsstelle EXTRAPOL“ (Extranet der Polizeien des Bundes und der Länder) und das Intrapol NRW (Intranet der Polizei NRW) im Bereich des Fachportals „Zentrale Aufgaben“.
Die Aufgabe des Landespolizeiorchester NRW ist insbesondere die Förderung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit und die Repräsentation des Landes NRW sind. Die musikalische Arbeit dient der Sympathiewerbung, Imagepflege und Vertrauensbildung.