Gemeinsame Presseerklärung des LAFP NRW und Polizeipräsidiums Hamm: Konsequentes Vorgehen gegen Extremismus

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Gemeinsame Presseerklärung des LAFP NRW und Polizeipräsidiums Hamm: Konsequentes Vorgehen gegen Extremismus
Hammer Polizeibeamter des Dienstes enthoben sowie Regierungsbeschäftigter freigestellt
PLZ
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Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW

Das LAFP NRW hat in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Hamm einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Hamm aus zwingenden dienstlichen Gründen vorläufig des Dienstes enthoben.

Aufgrund von Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht rechtsterroristischer bzw. extremistischer Handlungen von Mitarbeitern innerhalb des Polizeipräsidiums Hamm liegen Chat-Verläufe vor, die den dringenden Verdacht von Dienstpflichtverletzungen und erhebliche Zweifel an der Eignung zur Ausübung des Polizeiberufs des betreffenden Polizeibeamten begründen. Damit setzen wir die landesweiten Maßnahmen konsequent fort.

"Wer rassistische, fremden- oder ausländerfeindliche Auffassungen vertritt oder sich zu eigen macht, hat in einer bürgerorientierten und konsequent der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichteten Polizei keinen Platz. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist per Eid verpflichtet, für die Grundwerte unserer Verfassung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes jederzeit einzutreten. Daran darf es nie einen Zweifel geben", erklärt der Direktor des LAFP NRW Michael Frücht.

Polizistinnen und Polizisten müssen über jeden Verdacht erhaben sein, fremdenfeindliche und diskriminierende Anschauungen zu vertreten oder zu dulden. Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt und geahndet. Daher wird das Disziplinarverfahren gegen den Hammer Polizeibeamten mit dem Ziel der Entlassung betrieben.

Das laufende Disziplinarverfahren wird beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) als höhere Disziplinarbehörde geführt. Das LAFP NRW führt die Aufsicht über die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW in Disziplinarangelegenheiten.

Zugleich wurde ein Regierungsbeschäftigter des Polizeipräsidiums Hamm im Zuge dieser Ermittlungen mit sofortiger Wirkung und mit dem Ziel einer fristlosen Kündigung freigestellt. Der Beschäftigte im Polizeidienst steht im Verdacht, an den zugrunde liegenden Chats mitgewirkt zu haben und u.a. dadurch erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue erkennen zu lassen.

"Extremismus, gleich welcher Form, Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierungen werden in keiner Weise geduldet. Jegliche Bedenken an der Verfassungstreue von Beschäftigten in der Polizei werden sofort und konsequent verfolgt", so der Hammer Polizeipräsident Erich Sievert. "Die Hammer Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass wir unsere konsequente Haltung fortsetzen."

Darüber hinaus wurden beide Sachverhalte der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verdachtes der Volksverhetzung zur strafrechtlichen Prüfung vorgelegt.

Wir bitten um Verständnis, dass zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen sowie aufgrund der aktuell laufenden straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen keine weiteren Auskünfte möglich sind.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110