Anfahrt mit der S-Bahn
Benutzen Sie ab Düsseldorf Hauptbahnhof eine der Linien
S 8 (Mönchengladbach)
S 11 (Bergisch-Gladbach)
S 28 (Kaarster See)
Jede dieser S-Bahnen hält an der Haltestelle „Völklinger Straße“. Der Fußweg zum Behördengelände Völklinger Straße 49 beträgt etwa fünf Minuten.
Anfahrt mit der StraßenbahnAb Düsseldorf Hauptbahnhof verkehrt die Linie
709 (Richtung Neuss, Theodor-Heuss-Platz)
Beide Straßenbahnlinien halten an der Haltestelle „Georg-Schulhoff-Platz“. Der Fußweg zum Behördengelände Völklinger Straße 49 beträgt etwa fünf Minuten.
Anfahrt mit dem Pkw Adresse für das Navigationssystem:Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Wichtiger Hinweis: Private Fahrzeuge können auf den Parkplätzen des Behördengeländes Völklinger Straße, die nicht Dienstkraftfahrzeugen vorbehalten sind, kostenlos abgestellt werden. Das dortige Parken der Privatfahrzeuge erfolgt eigenverantwortlich. Die Parkplatzüberwachung erfolgt durch einen privaten Anbieter, zur Zeit Park & Control, der vom BLB NRW als zuständiger Geländeverwalter beauftragt ist. Tagesparkausweise werden vom Pfortendienst des LKA NRW ausgegeben. Um mögliche Sanktionen der Fa. Park & Control zu vermeiden, müssen die Ausweise unmittelbar nach der Übergabe gut sichtbar im Privatfahrzeug hinterlegt werden.