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Personalangelegenheiten
Landeszentrale Personalangelegenheiten
Versetzungsverfahren, Beschwerdemanagement oder Diziplinarrecht - das LAFP NRW unterstützt die gesamte Polizei NRW.
LAFP NRW

Im Bereich der landeszentralen Personalangelegenheiten sind die Aufgaben des LAFP NRW unter anderem die Durchführung des landesweiten Versetzungsverfahrens, die Unterstützung des Ministerium des Innern des Landes NRW bei der Personalbewirtschaftung und das Beschwerdemanagement.

Die Landesoberbehörde ist am Beurteilungsverfahren beteiligt und übernimmt alle medizinischen Auswahl- und Eignungsuntersuchungen für die Einstellung in den Polizeidienst. Zu den weiteren Aufgaben gehören ferner die Aufsichtsführung in Disziplinar- und Personalangelegenheiten über die Kreispolizeibehörden sowie über die Polizeiärztlichen Dienste in Angelegenheiten der freien Heilfürsorge.

Das Innenministerium NRW wird seitens des LAFP NRW in Fragen der landesweiten Gleichstellung von Frau und Mann und im personalrechtlichen Stufenverfahren unterstützt. 

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